AGB Onboarding Künstler:innen
Onboarding-Gebühr und Rückerstattungsmodell
1. Onboarding-Gebühr
Für die Aufnahme und das Onboarding in das Galerieprogramm von Galerie Newman fällt eine einmalige Onboarding-Gebühr in Höhe von 250,00 € an.
Für Studierende beträgt die Onboarding-Gebühr 99,00 €, sofern zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ein gültiger Studierendennachweis vorgelegt wird.
Individuell vereinbarte Stipendien, Ermäßigungen oder abweichende Konditionen bleiben hiervon unberührt.
2. Rückerstattung der Onboarding-Gebühr
Die tatsächlich gezahlte Onboarding-Gebühr kann nach Maßgabe der folgenden Bedingungen vollständig zurückerstattet werden.
Der Anspruch auf vollständige Rückerstattung entsteht:
- im Standardmodell bei Erreichen eines anrechenbaren Nettoverkaufsumsatzes von insgesamt 1.000,00 €;
- im Studierendenmodell bei Erreichen eines anrechenbaren Nettoverkaufsumsatzes von insgesamt 400,00 €.
Für das Erreichen der jeweiligen Umsatzschwelle besteht während der laufenden Zusammenarbeit keine zeitliche Begrenzung.
Die Höhe der Rückerstattung ist in jedem Fall auf die tatsächlich vom Artist gezahlte Onboarding-Gebühr begrenzt. Wurde die Onboarding-Gebühr aufgrund eines Stipendiums, einer Ermäßigung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung reduziert, kann höchstens der tatsächlich gezahlte Betrag erstattet werden.
3. Anrechenbarer Nettoverkaufsumsatz
Als „anrechenbarer Nettoverkaufsumsatz“ im Sinne dieser Bedingungen gilt der tatsächlich gezahlte Nettoverkaufspreis eines Kunstwerks nach Abzug etwaiger Rabatte.
Zum anrechenbaren Nettoverkaufsumsatz zählen:
a) Verkäufe eigener Werke des Artists, die über Galerie Newman abgeschlossen werden; sowie
b) qualifizierte Verkäufe anderer Werke aus dem Galerieprogramm, die dem Artist über dessen persönlichen Affiliate-Link oder Affiliate-Code eindeutig zugeordnet werden können.
Gesondert berechnete Versand-, Rahmungs- oder sonstige Serviceleistungen sind nicht Bestandteil des anrechenbaren Nettoverkaufsumsatzes.
4. Abschluss eines Verkaufs
Ein Verkauf wird für die Berechnung des anrechenbaren Nettoverkaufsumsatzes berücksichtigt, sobald
a) der vollständige Kaufpreis bei Galerie Newman eingegangen ist,
b) eine gegebenenfalls bestehende Widerrufsfrist abgelaufen ist und
c) der Kauf weder storniert, widerrufen, zurückgegeben noch anderweitig rückabgewickelt wurde.
Bei Ratenzahlungen wird der Verkauf erst nach Eingang des vollständigen Kaufpreises berücksichtigt.
Wird ein bereits berücksichtigter Verkauf nachträglich ganz oder teilweise rückabgewickelt, ist Galerie Newman berechtigt, die entsprechende Anrechnung zu korrigieren. Dies gilt insbesondere bei Rückgabe, Stornierung, Rückerstattung oder Rückbelastung des Kaufpreises.
5. Abrechnung und Rückerstattung
Galerie Newman informiert den Artist im Rahmen der Verkaufsabrechnung, sobald die für ihn geltende Umsatzschwelle erreicht wurde.
Eine gesonderte Beantragung der Rückerstattung durch den Artist ist nicht erforderlich.
Nach Mitteilung durch Galerie Newman kann der Artist die erstattungsfähige Onboarding-Gebühr entsprechend den geltenden steuerlichen und abrechnungstechnischen Voraussetzungen gegenüber Galerie Newman abrechnen bzw. in Rechnung stellen.
Die Rückerstattung erfolgt zusätzlich zum regulären Artist-Anteil aus dem Verkauf eigener Werke gemäß Artist Agreement.
6. Beendigung der Zusammenarbeit
Bereits während der Zusammenarbeit vollständig abgeschlossene und gemäß diesen Bedingungen anrechenbare Verkäufe bleiben auch bei einer späteren Beendigung der Zusammenarbeit berücksichtigt.
Mit Beendigung des Artist Agreements endet grundsätzlich die Möglichkeit, durch zukünftige Verkäufe weiteren anrechenbaren Nettoverkaufsumsatz zu erzielen. Ein bereits vor Vertragsende vollständig entstandener Rückerstattungsanspruch bleibt von der Beendigung der Zusammenarbeit unberührt.
Verkäufe, die vor Vertragsende verbindlich abgeschlossen wurden, deren vollständige Zahlung oder endgültige Abwicklung jedoch erst nach Vertragsende erfolgt, werden berücksichtigt, sofern sämtliche Voraussetzungen gemäß Ziffer 4 anschließend erfüllt sind.
Affiliate-Programm
1. Affiliate-Provision
Galerie Newman kann teilnehmenden Artists einen persönlichen Affiliate-Link oder Affiliate-Code zur Verfügung stellen.
Für einen qualifizierten Verkauf, der dem Artist technisch und eindeutig über seinen Affiliate-Link oder Affiliate-Code zugeordnet werden kann, erhält der Artist eine Provision in Höhe von 5 % des anrechenbaren Nettoverkaufspreises.
Ein Anspruch auf Affiliate-Provision besteht erst, wenn der betreffende Verkauf gemäß den Voraussetzungen dieser Bedingungen vollständig abgeschlossen ist.
Bei einer vollständigen oder teilweisen Rückabwicklung des Verkaufs entfällt bzw. reduziert sich der Provisionsanspruch entsprechend. Bereits ausgezahlte Beträge können mit zukünftigen Ansprüchen verrechnet werden.
Die Affiliate-Provision wird im Rahmen der regulären Abrechnung berücksichtigt.
Artist-Referral-Programm
Artists können Galerie Newman andere Künstler:innen zur möglichen Aufnahme in das Galerieprogramm empfehlen.
Für eine erfolgreiche Vermittlung erhält der empfehlende Artist einen Referral-Bonus von 50,00 €, sofern
a) Galerie Newman sich für eine Zusammenarbeit mit dem empfohlenen Artist entscheidet,
b) ein Artist Agreement wirksam abgeschlossen wurde,
c) die vereinbarte Onboarding-Gebühr vollständig bezahlt wurde und
d) das Onboarding erfolgreich abgeschlossen wurde.
Die Empfehlung muss Galerie Newman als solche mitgeteilt und dem empfehlenden Artist eindeutig zugeordnet werden können.
Die Entscheidung über die Aufnahme eines empfohlenen Artists liegt ausschließlich bei Galerie Newman. Aus einer Empfehlung entsteht weder für den empfehlenden noch für den empfohlenen Artist ein Anspruch auf Aufnahme oder Abschluss eines Artist Agreements.
Der Referral-Bonus wird nach Erfüllung der vorgenannten Voraussetzungen entsprechend den geltenden steuerlichen und abrechnungstechnischen Anforderungen abgerechnet.
Galerie Newman behält sich vor, das Referral-Programm für zukünftige Empfehlungen zu ändern oder einzustellen. Bereits entstandene Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
Verhältnis zum Artist Agreement
Die reguläre Aufteilung der Verkaufserlöse zwischen Galerie Newman und Artist richtet sich nach dem abgeschlossenen Artist Agreement.
Das Rückerstattungsmodell, die Affiliate-Provision und der Referral-Bonus stellen zusätzliche Regelungen dar und verändern die im Artist Agreement vereinbarte reguläre Verteilung der Verkaufserlöse nicht.
Im Falle individuell schriftlich vereinbarter Sonderkonditionen gehen diese den allgemeinen Regelungen dieses Abschnitts vor.
Stand: Oktober 2026